Die EU hat das Fangverbot für Dorsch in der westlichen Ostsee (ICES 22–24) auf 0 Fische pro Tag für Freizeitangler festgelegt. Angeln auf Dorsch ist 2026 in SH und MV komplett verboten!
Die Tabellen zeigen bundesweite Richtwerte. Die exakten Schonzeiten und Mindestmaße variieren je nach Bundesland und Gewässer. Immer die Gewässerordnung auf deiner Angelkarte prüfen! Pächter können strengere Regeln festlegen.
Raubfische — Schonzeiten & Mindestmaße
| Fischart | Schonzeit (Richtwert) | Mindestmaß | Bundesland-Abweichungen |
|---|---|---|---|
| Hecht Esox lucius | 1.Feb. – 30.Apr. | 45 cm | Mindestmaß 50 cm in BY |
| Zander Sander lucioperca | 1.Apr. – 31.Mai | 40 cm | Mindestmaß 42 cm in BY; Mindestmaß 45 cm in Berlin |
| Barsch (Flussbarsch) Perca fluviatilis | Keine Schonzeit | — | Kein Mindestmaß in den meisten Bundesländern |
| Wels (Waller) Silurus glanis | 1.Mai – 30.Juni | 60 cm | Keine Schonzeit in NRW, aber Mindestmaß |
Friedfische — Schonzeiten & Mindestmaße
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Karpfen Cyprinus carpio | Keine Schonzeit | 35 cm | Keine Schonzeit in den meisten Gewässern |
| Schleie Tinca tinca | Keine Schonzeit | 25 cm | In den meisten Gewässern keine Einschränkung |
| Brasse (Blei) Abramis brama | Keine Schonzeit | — | In den meisten Gewässern keine Einschränkung |
| Rotauge (Plötze) Rutilus rutilus | Keine Schonzeit | — | In den meisten Gewässern keine Einschränkung |
Salmoniden — Schonzeiten & Mindestmaße
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Bundesland-Abweichungen |
|---|---|---|---|
| Bachforelle Salmo trutta fario | 1.Okt. – 15.März | 25 cm | — |
| Regenbogenforelle Oncorhynchus mykiss | Keine Schonzeit | 25 cm | Oft keine Schonzeit (nicht heimisch) |
| Meerforelle Salmo trutta trutta | 1.Okt. – 28.Feb. | 40 cm | Mindestmaß 45 cm in SH (Ostseeküste) |
Sonstige Arten — Schonzeiten & Mindestmaße
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Bundesland-Abweichungen |
|---|---|---|---|
| Aal Anguilla anguilla | Keine Schonzeit | 45 cm | Entnahme nur mit Schonmaß; Aal ist stark gefährdet; Saisonale Fangbeschränkung in SH |
| Dorsch Gadus morhua | 1.Feb. – 31.März | 35 cm | Fangverbot 2026: 0 Dorsche/Tag (EU-Verordnung, ICES 22–24); EU-Fangquote beachten; RecFishing-App Pflicht |
Stand: März 2026. Daten: Landesfischereiverordnungen, DAFV, schonzeiten.de. Gewässerordnung hat immer Vorrang.
Die 7 wichtigsten Fischarten im Detail
Hecht (Esox lucius)
In Bayern Mindestmaß 50 cm — strenger als andere Bundesländer!
Zander (Sander lucioperca)
Berlin hat mit 45 cm ein höheres Mindestmaß als die meisten Bundesländer.
Karpfen (Cyprinus carpio)
In Bayern niedriges Mindestmaß (30 cm). Vereinsgewässer haben oft eigene Regeln.
Aal (Anguilla anguilla)
Der Aal ist stark GEFÄHRDET! In einigen Gewässern besteht ein komplettes Aalfangverbot.
Bachforelle (Salmo trutta fario)
Lange Schonzeit wegen Winterlaich. In NRW beginnt die Schonzeit erst am 20. Oktober.
Wels (Silurus glanis)
In NRW gibt es KEINE Schonzeit — nur ein Mindestmaß von 60 cm.
Dorsch (Ostsee) (Gadus morhua)
EU-Fangverbot 2026: Angeln auf Dorsch in der westlichen Ostsee (ICES 22–24) ist VERBOTEN. 0 Dorsche pro Tag für Freizeitangler.
Strafen bei Verstößen
Die Entnahme geschützter/untermaßiger Fische ist eine Ordnungswidrigkeit — in schweren Fällen eine Straftat (§293 StGB Fischwilderei).
| Verstoß | Mögliche Folgen |
|---|---|
| Untermaßigen Fisch entnommen | Bußgeld €50–€500, Verweis vom Gewässer |
| In der Schonzeit gezielt befischt | Bußgeld €100–€1.000, Angelkarten-Entzug |
| Geschützte Art entnommen | Bußgeld bis €5.000, Fischereischeinentzug möglich |
| Wiederholter Verstoß | Vereinsausschluss, dauerhafter Scheinentzug, Strafanzeige |
Geschonten Fisch gefangen — was tun?
- Ruhig bleiben: Es passiert — auch erfahrenen Anglern.
- Sofort zurücksetzen: Fisch vorsichtig vom Haken lösen (immer Hakenlöser dabei!).
- Im Wasser belassen: Wenn möglich, den Fisch im Wasser vom Haken befreien.
- Kein Foto: Geschonte Fische NICHT aus dem Wasser nehmen oder fotografieren.
- Köder anpassen: Wenn du wiederholt geschonte Arten fängst, Köder/Montage/Stelle wechseln.
Warum gibt es Schonzeiten?
Schonzeiten schützen Fischpopulationen während der Laichzeit. In dieser Phase sind die Fische besonders verletzlich und dürfen nicht befischt werden. Mindestmaße stellen sicher, dass Fische mindestens einmal ablaichen konnten, bevor sie entnommen werden.
- Artenschutz: Gesunde Populationen für die Zukunft
- Qualität: Größere, ältere Fische = besserer Laicherfolg
- Nachhaltigkeit: Verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Fisch
- Gesetzliche Pflicht: Landesfischereigesetze + EU-Verordnungen
Weiterführende Informationen
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich einen untermaßigen Fisch fange?
Du musst untermaßige Fische SOFORT und schonend zurücksetzen! Vorsichtig vom Haken lösen (Hakenlöser!), möglichst im Wasser belassen, NICHT fotografieren. Verstoß = Bußgeld (€50–€500 je nach Bundesland).
Gelten Schonzeiten auch an Forellenteichen?
An kommerziellen Forellenteichen (Put & Take) gelten in der Regel KEINE Schonzeiten und Mindestmaße, da es sich um Besatzfische handelt. An Vereinsgewässern gelten sie IMMER!
Wo finde ich die exakten Schonzeiten für mein Gewässer?
Die genauen Schonzeiten stehen immer auf deiner Angelkarte oder in der Gewässerordnung des Pächters. Die Landesfischereigesetze definieren die Mindeststandards, aber Vereine und Pächter können STRENGERE Regeln festlegen.
Was ist der Unterschied zwischen Schonzeit und Mindestmaß?
Schonzeit = Zeitraum, in dem die Art NICHT befischt werden darf (Laichschutz). Mindestmaß = Mindestgröße, ab der ein Fisch ENTNOMMEN werden darf. Beides dient dem Artenschutz und der nachhaltigen Fischerei.
Muss ich jeden gefangenen Fisch mitnehmen?
In Deutschland gilt grundsätzlich das Entnahmegebot: Maßige Fische sollten entnommen werden. Reines Catch & Release ist in vielen Bundesländern verboten. Zurücksetzen nur bei: untermaßigen, geschützten Arten, oder wenn das Tageslimit erreicht ist.
Darf ich in der Schonzeit überhaupt angeln?
Ja! Du darfst angeln, aber nicht GEZIELT auf geschonte Arten. Wenn du eine geschonte Art als Beifang fängst, muss sie sofort schonend zurückgesetzt werden. Wähle Köder und Montagen, die den Beifang geschonter Arten minimieren.
Was droht bei Verstößen?
Verstoß gegen Schonzeiten/Mindestmaße: Bußgeld €50–€5.000 (je nach Bundesland und Schwere). Dazu: Einzug der Angelausrüstung, Fischereischeinentzug, Vereinsausschluss. Bei wiederholten Verstößen oder geschützten Arten droht strafrechtliche Verfolgung.