Was ist der Jugendfischereischein?
Der Jugendfischereischein ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers zu angeln — ohne Fischerprüfung. Je nach Bundesland gilt er von 7–10 bis 14–18 Jahren. Danach ist der reguläre Fischereischein mit bestandener Prüfung erforderlich.
Der Jugendfischereischein wird ohne Prüfung beim Bürgeramt ausgestellt. Kosten: nur €3,60–€10/Jahr. Ein Erziehungsberechtigter muss den Antrag stellen.
Jugendfischereischein beantragen: 4 Schritte
Altersvoraussetzung prüfen
Prüfe in der Tabelle unten, ab welchem Alter dein Bundesland den Jugendfischereischein anbietet. In den meisten Bundesländern liegt das Mindestalter bei 10 Jahren.
Zuständiges Amt aufsuchen
Bürgeramt / Ordnungsamt / Fischereibehörde am Wohnort. Ein Erziehungsberechtigter muss den Antrag stellen. In manchen Städten nur mit Termin!
Unterlagen mitbringen
Personalausweis oder Kinderausweis des Kindes + Personalausweis eines Erziehungsberechtigten + biometrisches Passfoto + Gebühr (€3,60–€10/Jahr, je nach Bundesland).
Jugendfischereischein erhalten
In den meisten Ämtern sofortige Ausstellung. Der Schein gilt je nach Bundesland für 1 Jahr und muss jährlich verlängert werden. Keine Prüfung erforderlich!
Alters- und Kostenregeln: Alle 16 Bundesländer
Die Regeln zum Jugendfischereischein variieren stark — von Mindestalter 7 (Rheinland-Pfalz) bis zum Verzicht auf einen eigenen Jugendschein (Bremen, Hamburg):
| Bundesland | Mindestalter | Gültig bis | Allein ab | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 10 Jahre | 16 Jahre | Ab 16 (mit Prüfung) | €8/Jahr | |
| Bayern | 7 Jahre | 18 Jahre | Ab 14 (mit Prüfung) | Kostenlos (mit Begleitung) | Seit 2025: Kein Jugendschein mehr — Kinder ab 7 mit Begleitperson |
| Berlin | 12 Jahre | 18 Jahre | Ab 14 (mit Prüfung) | €10/Jahr | |
| Brandenburg | 8 Jahre | 14 Jahre | Ab 14 (mit Prüfung) | Kostenlos | Friedfischangeln ab 8 ohne Prüfung |
| Bremen | — | 14 Jahre | Ab 14 (mit Prüfung) | — | Kein eigener Jugendschein — unter 14 Begleitung nötig |
| Hamburg | — | — | Ab 12 (mit Prüfung) | — | Kein Jugendschein — direkt Prüfung ab 12 |
| Hessen | 10 Jahre | 16 Jahre | Ab 14 (mit Prüfung) | €6,50/Jahr | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 10 Jahre | 14 Jahre | Ab 14 (mit Prüfung) | €6/Jahr | Touristenschein auch für Jugendliche |
| Niedersachsen | 10 Jahre | 14 Jahre | Ab 14 (mit Prüfung) | €5/Jahr | Unter 10: Begleitung durch Scheininhaber |
| Nordrhein-Westfalen | 10 Jahre | 16 Jahre | Ab 14 (mit Prüfung) | €8/Jahr | Unter 10: mit Begleitperson ohne Schein |
| Rheinland-Pfalz | 7 Jahre | 16 Jahre | Ab 14 (mit Prüfung) | €5,60/Jahr | Jüngestes Einstiegsalter (7 J.)! |
| Saarland | — | 16 Jahre | Ab 14 (mit Prüfung) | €5,10/Jahr | Enthält Fischereiabgabe (€2,50) |
| Sachsen | 9 Jahre | 16 Jahre | Ab 14 (mit Prüfung) | €5/Jahr | |
| Sachsen-Anhalt | 8 Jahre | 14 Jahre | Ab 14 (mit Prüfung) | €3,60/Jahr | Friedfisch-Jugendfischerprüfung möglich |
| Schleswig-Holstein | 10 Jahre | 16 Jahre | Ab 12 (mit Prüfung) | €5/Jahr | |
| Thüringen | 10 Jahre | 14 Jahre | Ab 14 (mit Prüfung) | €5/Jahr | Vierteljahresschein auch für Jugendliche |
Stand: März 2026. Quellen: Landesfischereigesetze, fishing-king.de, angelschein.net, bussgeldkatalog.org
Sonderfälle: Bremen und Hamburg
Bremen
Kein eigener Jugendfischereischein. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers mitangeln. Die Fischerprüfung kann ab 12 Jahren abgelegt werden, der Fischereischein wird aber erst ab 14 ausgestellt.
Hamburg
Kein Jugendfischereischein. Kinder dürfen in Begleitung mitangeln. Hamburg geht einen eigenen Weg: Die Fischerprüfung kann ab 12 Jahren abgelegt werden, danach gibt es direkt den regulären Fischereischein.
Was dürfen Jugendliche mit dem Schein?
Erlaubt
- Friedfische: Karpfen, Schleie, Weißfische, Brachsen
- Grundangeln, Posenangeln
- Angeln an erlaubten Gewässern mit gültiger Angelkarte
- Teilnahme an Jugend-Anglertreffen des Vereins
Eingeschränkt / Verboten
- Raubfische: Hecht, Zander oft eingeschränkt
- Alleine angeln (Begleitpflicht!)
- Nachtangeln (in den meisten Bundesländern)
- Lebende Köderfische verwenden
Der begleitende Erwachsene muss einen gültigen Fischereischein besitzen und ständig anwesend sein. Er ist dafür verantwortlich, dass der Jugendliche die Fische waidgerecht behandelt.
Benötigte Unterlagen
| Dokument | Pflicht? | Hinweis |
|---|---|---|
| Personalausweis / Kinderausweis | Ja | Vom Kind — gültig |
| Ausweis Erziehungsberechtigter | Ja | Muss den Antrag stellen |
| Passfoto (biometrisch) | Ja | Aktuell, einige Ämter machen vor Ort Fotos |
| Gebühr | Ja | €3,60–€10/Jahr je nach Bundesland |
| Meldebescheinigung | Teilweise | Wenn Kinderausweis keinen Wohnort zeigt |
Übergang zum regulären Fischereischein
Irgendwann müssen Jugendliche den regulären Fischereischein erwerben. Hier die wichtigsten Informationen zum Übergang:
Wann muss gewechselt werden?
| Übergangsalter | Bundesländer | Handlungsbedarf |
|---|---|---|
| 14 Jahre | Brandenburg, MV, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | Prüfung vor dem 14. Geburtstag ablegen |
| 16 Jahre | BW, Hessen, NRW, RP, Saarland, Sachsen, SH | Prüfung vor dem 16. Geburtstag ablegen |
| 18 Jahre | Bayern, Berlin | Prüfung bis zum 18. Geburtstag ablegen |
In den meisten Bundesländern kann die Fischerprüfung 1–2 Jahre vor dem Maximalalter abgelegt werden. So entsteht keine Lücke — du hast den regulären Schein direkt parat, wenn der Jugendschein ausläuft.
Was brauche ich für den Umstieg?
- Fischerprüfung bestehen — Online-Kurse ab €129, Prüfungsgebühr €15–€50
- Regulären Fischereischein beantragen — beim Bürgeramt mit Prüfungszeugnis
- Angelkarte kaufen — für das gewünschte Gewässer
Angeln im Verein: Jugendgruppen
Viele Angelvereine bieten spezielle Jugendgruppen mit Vorteilen:
- Vergünstigte Beiträge: Jugendmitgliedschaft oft €20–€50/Jahr (statt €80–€200 für Erwachsene)
- Betreute Angeltage: Erfahrene Angler betreuen die Jugendlichen am Wasser
- Prüfungsvorbereitung: Viele Vereine bieten Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung an
- Gewässerzugang: Zugang zu Vereinsgewässern (oft exklusive Seen und Teiche)
- Wettbewerbe: Jugend-Angelwettbewerbe und gemeinsame Events
Weiterführende Informationen
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Alter braucht man den Jugendfischereischein?
Das Mindestalter variiert je nach Bundesland: Rheinland-Pfalz ab 7, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ab 8, Sachsen ab 9, die meisten Bundesländer ab 10 Jahren. In Bremen und Hamburg gibt es keinen eigenen Jugendfischereischein — dort dürfen Kinder unter Aufsicht mitangeln.
Was kostet der Jugendfischereischein?
Der Jugendfischereischein kostet €3,60–€10 pro Jahr — deutlich günstiger als der Erwachsenen-Schein. Am günstigsten in Sachsen-Anhalt (€3,60/Jahr), am teuersten in Berlin (~€10/Jahr). In Brandenburg ist er sogar kostenlos. Dazu kommt in einigen Bundesländern eine Fischereiabgabe.
Muss man für den Jugendfischereischein eine Prüfung machen?
Nein! Der Jugendfischereischein wird ohne Prüfung ausgestellt. Erst für den regulären Fischereischein (ab 14–16 je nach Bundesland) ist die Fischerprüfung Pflicht. In Sachsen-Anhalt gibt es eine freiwillige Jugendfischerprüfung für Jugendliche unter 14.
Dürfen Kinder mit dem Jugendfischereischein alleine angeln?
Nein. Mit dem Jugendfischereischein dürfen Kinder NUR in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Erst mit bestandener Fischerprüfung und regulärem Fischereischein darf man alleine angeln — je nach Bundesland ab 12–16 Jahren.
Was passiert nach dem Jugendfischereischein?
Wenn Jugendliche das Maximalter erreichen (14–18 je nach Bundesland), brauchen sie den regulären Fischereischein. Dafür ist die Fischerprüfung Pflicht. Tipp: Die Prüfung kann oft schon 1–2 Jahre vorher abgelegt werden, um den Übergang nahtlos zu gestalten.
Was passiert, wenn ein Kind ohne Schein angelt?
Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Die Ordnungswidrigkeit wird den Erziehungsberechtigten angelastet. Das Angelgerät kann trotzdem eingezogen werden. Bußgelder: €50–€500 je nach Bundesland.
Welche Fische dürfen Jugendliche angeln?
Mit dem Jugendfischereischein sind in den meisten Bundesländern Friedfische erlaubt (Karpfen, Schleie, Weißfische). Raubfische (Hecht, Zander) sind je nach Bundesland eingeschränkt oder verboten. In Brandenburg ist das Angeln mit dem Jugendfischereischein auf Friedfische beschränkt.