Jugendfischereischein 2026

Mindestalter, Kosten, Begleitpflicht und Übergang zum regulären Angelschein — alle 16 Bundesländer.

Was ist der Jugendfischereischein?

Der Jugendfischereischein ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers zu angeln — ohne Fischerprüfung. Je nach Bundesland gilt er von 7–10 bis 14–18 Jahren. Danach ist der reguläre Fischereischein mit bestandener Prüfung erforderlich.

Keine Prüfung nötig!

Der Jugendfischereischein wird ohne Prüfung beim Bürgeramt ausgestellt. Kosten: nur €3,60–€10/Jahr. Ein Erziehungsberechtigter muss den Antrag stellen.

Jugendfischereischein beantragen: 4 Schritte

Altersvoraussetzung prüfen

Prüfe in der Tabelle unten, ab welchem Alter dein Bundesland den Jugendfischereischein anbietet. In den meisten Bundesländern liegt das Mindestalter bei 10 Jahren.

Zuständiges Amt aufsuchen

Bürgeramt / Ordnungsamt / Fischereibehörde am Wohnort. Ein Erziehungsberechtigter muss den Antrag stellen. In manchen Städten nur mit Termin!

Unterlagen mitbringen

Personalausweis oder Kinderausweis des Kindes + Personalausweis eines Erziehungsberechtigten + biometrisches Passfoto + Gebühr (€3,60–€10/Jahr, je nach Bundesland).

Jugendfischereischein erhalten

In den meisten Ämtern sofortige Ausstellung. Der Schein gilt je nach Bundesland für 1 Jahr und muss jährlich verlängert werden. Keine Prüfung erforderlich!

Alters- und Kostenregeln: Alle 16 Bundesländer

Die Regeln zum Jugendfischereischein variieren stark — von Mindestalter 7 (Rheinland-Pfalz) bis zum Verzicht auf einen eigenen Jugendschein (Bremen, Hamburg):

BundeslandMindestalterGültig bisAllein abKostenHinweis
Baden-Württemberg 10 Jahre 16 Jahre Ab 16 (mit Prüfung) €8/Jahr
Bayern 7 Jahre 18 Jahre Ab 14 (mit Prüfung) Kostenlos (mit Begleitung) Seit 2025: Kein Jugendschein mehr — Kinder ab 7 mit Begleitperson
Berlin 12 Jahre 18 Jahre Ab 14 (mit Prüfung) €10/Jahr
Brandenburg 8 Jahre 14 Jahre Ab 14 (mit Prüfung) Kostenlos Friedfischangeln ab 8 ohne Prüfung
Bremen 14 Jahre Ab 14 (mit Prüfung) Kein eigener Jugendschein — unter 14 Begleitung nötig
Hamburg Ab 12 (mit Prüfung) Kein Jugendschein — direkt Prüfung ab 12
Hessen 10 Jahre 16 Jahre Ab 14 (mit Prüfung) €6,50/Jahr
Mecklenburg-Vorpommern 10 Jahre 14 Jahre Ab 14 (mit Prüfung) €6/Jahr Touristenschein auch für Jugendliche
Niedersachsen 10 Jahre 14 Jahre Ab 14 (mit Prüfung) €5/Jahr Unter 10: Begleitung durch Scheininhaber
Nordrhein-Westfalen 10 Jahre 16 Jahre Ab 14 (mit Prüfung) €8/Jahr Unter 10: mit Begleitperson ohne Schein
Rheinland-Pfalz 7 Jahre 16 Jahre Ab 14 (mit Prüfung) €5,60/Jahr Jüngestes Einstiegsalter (7 J.)!
Saarland 16 Jahre Ab 14 (mit Prüfung) €5,10/Jahr Enthält Fischereiabgabe (€2,50)
Sachsen 9 Jahre 16 Jahre Ab 14 (mit Prüfung) €5/Jahr
Sachsen-Anhalt 8 Jahre 14 Jahre Ab 14 (mit Prüfung) €3,60/Jahr Friedfisch-Jugendfischerprüfung möglich
Schleswig-Holstein 10 Jahre 16 Jahre Ab 12 (mit Prüfung) €5/Jahr
Thüringen 10 Jahre 14 Jahre Ab 14 (mit Prüfung) €5/Jahr Vierteljahresschein auch für Jugendliche

Stand: März 2026. Quellen: Landesfischereigesetze, fishing-king.de, angelschein.net, bussgeldkatalog.org

Sonderfälle: Bremen und Hamburg

Bremen

Kein eigener Jugendfischereischein. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers mitangeln. Die Fischerprüfung kann ab 12 Jahren abgelegt werden, der Fischereischein wird aber erst ab 14 ausgestellt.

Hamburg

Kein Jugendfischereischein. Kinder dürfen in Begleitung mitangeln. Hamburg geht einen eigenen Weg: Die Fischerprüfung kann ab 12 Jahren abgelegt werden, danach gibt es direkt den regulären Fischereischein.

Was dürfen Jugendliche mit dem Schein?

Erlaubt

  • Friedfische: Karpfen, Schleie, Weißfische, Brachsen
  • Grundangeln, Posenangeln
  • Angeln an erlaubten Gewässern mit gültiger Angelkarte
  • Teilnahme an Jugend-Anglertreffen des Vereins

Eingeschränkt / Verboten

  • Raubfische: Hecht, Zander oft eingeschränkt
  • Alleine angeln (Begleitpflicht!)
  • Nachtangeln (in den meisten Bundesländern)
  • Lebende Köderfische verwenden
Begleitpflicht beachten!

Der begleitende Erwachsene muss einen gültigen Fischereischein besitzen und ständig anwesend sein. Er ist dafür verantwortlich, dass der Jugendliche die Fische waidgerecht behandelt.

Benötigte Unterlagen

DokumentPflicht?Hinweis
Personalausweis / KinderausweisJaVom Kind — gültig
Ausweis ErziehungsberechtigterJaMuss den Antrag stellen
Passfoto (biometrisch)JaAktuell, einige Ämter machen vor Ort Fotos
GebührJa€3,60–€10/Jahr je nach Bundesland
MeldebescheinigungTeilweiseWenn Kinderausweis keinen Wohnort zeigt

Übergang zum regulären Fischereischein

Irgendwann müssen Jugendliche den regulären Fischereischein erwerben. Hier die wichtigsten Informationen zum Übergang:

Wann muss gewechselt werden?

ÜbergangsalterBundesländerHandlungsbedarf
14 Jahre Brandenburg, MV, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Prüfung vor dem 14. Geburtstag ablegen
16 Jahre BW, Hessen, NRW, RP, Saarland, Sachsen, SH Prüfung vor dem 16. Geburtstag ablegen
18 Jahre Bayern, Berlin Prüfung bis zum 18. Geburtstag ablegen
Tipp: Prüfung 1–2 Jahre vorher ablegen

In den meisten Bundesländern kann die Fischerprüfung 1–2 Jahre vor dem Maximalalter abgelegt werden. So entsteht keine Lücke — du hast den regulären Schein direkt parat, wenn der Jugendschein ausläuft.

Was brauche ich für den Umstieg?

  • Fischerprüfung bestehen — Online-Kurse ab €129, Prüfungsgebühr €15–€50
  • Regulären Fischereischein beantragen — beim Bürgeramt mit Prüfungszeugnis
  • Angelkarte kaufen — für das gewünschte Gewässer

Fischerprüfung: Vorbereitung und Ablauf

Online-Kurse im Vergleich

Angeln im Verein: Jugendgruppen

Viele Angelvereine bieten spezielle Jugendgruppen mit Vorteilen:

  • Vergünstigte Beiträge: Jugendmitgliedschaft oft €20–€50/Jahr (statt €80–€200 für Erwachsene)
  • Betreute Angeltage: Erfahrene Angler betreuen die Jugendlichen am Wasser
  • Prüfungsvorbereitung: Viele Vereine bieten Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung an
  • Gewässerzugang: Zugang zu Vereinsgewässern (oft exklusive Seen und Teiche)
  • Wettbewerbe: Jugend-Angelwettbewerbe und gemeinsame Events

Angelverein finden und beitreten

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter braucht man den Jugendfischereischein?

Das Mindestalter variiert je nach Bundesland: Rheinland-Pfalz ab 7, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ab 8, Sachsen ab 9, die meisten Bundesländer ab 10 Jahren. In Bremen und Hamburg gibt es keinen eigenen Jugendfischereischein — dort dürfen Kinder unter Aufsicht mitangeln.

Was kostet der Jugendfischereischein?

Der Jugendfischereischein kostet €3,60–€10 pro Jahr — deutlich günstiger als der Erwachsenen-Schein. Am günstigsten in Sachsen-Anhalt (€3,60/Jahr), am teuersten in Berlin (~€10/Jahr). In Brandenburg ist er sogar kostenlos. Dazu kommt in einigen Bundesländern eine Fischereiabgabe.

Muss man für den Jugendfischereischein eine Prüfung machen?

Nein! Der Jugendfischereischein wird ohne Prüfung ausgestellt. Erst für den regulären Fischereischein (ab 14–16 je nach Bundesland) ist die Fischerprüfung Pflicht. In Sachsen-Anhalt gibt es eine freiwillige Jugendfischerprüfung für Jugendliche unter 14.

Dürfen Kinder mit dem Jugendfischereischein alleine angeln?

Nein. Mit dem Jugendfischereischein dürfen Kinder NUR in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Erst mit bestandener Fischerprüfung und regulärem Fischereischein darf man alleine angeln — je nach Bundesland ab 12–16 Jahren.

Was passiert nach dem Jugendfischereischein?

Wenn Jugendliche das Maximalter erreichen (14–18 je nach Bundesland), brauchen sie den regulären Fischereischein. Dafür ist die Fischerprüfung Pflicht. Tipp: Die Prüfung kann oft schon 1–2 Jahre vorher abgelegt werden, um den Übergang nahtlos zu gestalten.

Was passiert, wenn ein Kind ohne Schein angelt?

Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Die Ordnungswidrigkeit wird den Erziehungsberechtigten angelastet. Das Angelgerät kann trotzdem eingezogen werden. Bußgelder: €50–€500 je nach Bundesland.

Welche Fische dürfen Jugendliche angeln?

Mit dem Jugendfischereischein sind in den meisten Bundesländern Friedfische erlaubt (Karpfen, Schleie, Weißfische). Raubfische (Hecht, Zander) sind je nach Bundesland eingeschränkt oder verboten. In Brandenburg ist das Angeln mit dem Jugendfischereischein auf Friedfische beschränkt.