Dein Fischereischein gilt bundesweit bis zum Ablauf. Umschreiben lohnt sich erst, wenn der Schein bald abläuft oder du günstigere Konditionen im neuen Bundesland nutzen willst.
Umschreiben in 5 Schritten
Neuen Wohnort ummelden
Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist Voraussetzung. Frist: 2 Wochen nach Umzug.
Alten Fischereischein prüfen
Ist er noch gültig? Dann brauchst du keinen neuen — er gilt bundesweit bis zum Ablauf!
Beim neuen Amt melden (optional)
Wenn du den Schein am neuen Wohnort umschreiben willst: Bürgeramt/Ordnungsamt kontaktieren.
Unterlagen mitbringen
Alter Fischereischein + Personalausweis + Meldebescheinigung + Passfoto + Gebühr.
Neuen Schein erhalten
Kosten: €10–€30. Der neue Schein hat die Gültigkeitsdauer des neuen Bundeslandes.
Wann lohnt sich das Umschreiben?
Da dein Fischereischein bundesweit gilt, ist ein Umschreiben nicht immer nötig. Hier eine Entscheidungshilfe:
| Situation | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Schein noch >2 Jahre gültig | Nicht umschreiben | Unnötige Kosten — gilt weiterhin |
| Schein läuft bald ab (<6 Monate) | Direkt umschreiben | Am neuen Ort verlängern und umschreiben in einem Schritt |
| Neues Bundesland hat Lebenszeitschein | Umschreiben! | Einmalige Gebühr (z.B. BB €24) — nie wieder verlängern |
| Neues Bundesland hat keine Fischereiabgabe | Umschreiben erwägen | Hamburg, Niedersachsen: langfristig günstiger |
| Du angelst regelmäßig im neuen Bundesland | Umschreiben | Vereinsmitgliedschaft und Karten einfacher mit lokalem Schein |
Online oder vor Ort umschreiben?
Die Möglichkeiten zur Beantragung hängen von deiner neuen Gemeinde ab:
| Weg | Verfügbarkeit | Dauer | Kosten |
|---|---|---|---|
| Persönlich beim Bürgeramt | Überall möglich | Sofort (meist gleicher Tag) | €10–€30 |
| Online-Portal der Gemeinde | Nur in größeren Städten | 3–10 Werktage (Postversand) | €10–€30 + ggf. Versand |
| Per Post | Auf Anfrage möglich | 2–4 Wochen | €10–€30 + Porto + beglaubigte Kopien |
Am Bürgeramt oder Ordnungsamt erhältst du deinen neuen Fischereischein oft sofort. Ruf vorher an, um sicherzugehen, dass dein Amt zuständig ist und welche Unterlagen du mitbringen musst.
Welche Unterlagen brauchst du?
Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland. Folgende Dokumente werden in der Regel benötigt:
| Dokument | Immer nötig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Alter Fischereischein | Ja | Muss im Original vorliegen |
| Personalausweis / Reisepass | Ja | Gültiges Ausweisdokument |
| Meldebescheinigung (neuer Wohnsitz) | Ja | Vom Einwohnermeldeamt |
| Prüfungszeugnis (Fischerprüfung) | Teilweise | BW, BY, BE, MV, TH verlangen es |
| Passfoto | Teilweise | Je nach Gemeinde — sicherheitshalber mitbringen |
| Gebühr (€10–€30) | Ja | Bar oder EC-Karte — vorher erkundigen |
Besonderheiten nach Bundesland
Das Fischereirecht ist Ländersache — und so gibt es bei der Umschreibung einige Fallstricke:
| Bundesland | Besonderheit bei Umschreibung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Prüfungszeugnis erforderlich |
| Bayern | Prüfungszeugnis erforderlich; Lebenszeit-Fischereiabgabe (€32–300) |
| Berlin | Prüfungszeugnis erforderlich; Nachweis 30h Pflichtlehrgang |
| Hessen | Nachweis mind. 30h Lehrgang nötig |
| Mecklenburg-Vorpommern | Prüfungszeugnis erforderlich; RecFishing-App Pflicht ab 2026 |
| Rheinland-Pfalz | Nachweis mind. 35h Lehrgang nötig |
| Thüringen | Prüfungszeugnis erforderlich |
| Brandenburg | Lebenszeitschein (€24) — besonders günstig! |
Tipp: Günstigere Konditionen nutzen
Einige Bundesländer bieten deutlich günstigere Fischereischeine. Ein Umzug kann sich finanziell lohnen:
| Von | Nach | Vorteil |
|---|---|---|
| Bayern (5 Jahre = €75) | Brandenburg (lebenslang = €24) | Einmalig €24, nie wieder zahlen! |
| NRW (5 Jahre = €48) | BW (10 Jahre = €105) | Langfristig günstiger |
| Berlin (5 Jahre = €27) | Sachsen (lebenslang = €34) | Einmalig, dafür lebenslang |
| Sachsen-Anhalt (gestaffelt) | Niedersachsen (lebenslang = €45) | Keine Fischereiabgabe! |
Fischereiabgabe: Was passiert nach dem Umzug?
Die Fischereiabgabe ist in den meisten Bundesländern unabhängig vom Fischereischein und wird separat erhoben. Beim Umzug gelten folgende Regeln:
| Situation | Was passiert? |
|---|---|
| Abgabe im alten Bundesland bezahlt | Keine Erstattung — auch nicht anteilig |
| Neues Bundesland erhebt Abgabe | Du musst die Abgabe dort erneut zahlen |
| Neues Bundesland ohne Abgabe | Keine weitere Zahlung nötig (z.B. Niedersachsen, Bremen, Sachsen) |
| Bayern: Lebenszeit-Abgabe | Einmalig €32–€300 (altersabhängig) — danach nie wieder |
Häufige Fehler vermeiden
1. Prüfungszeugnis weggeworfen: In 5 Bundesländern brauchst du es — bewahre es immer auf!
2. Fischereiabgabe vergessen: Die Abgabe im neuen Bundesland muss separat gezahlt werden, sonst drohen Bußgelder.
3. Zu früh angeln: Dein neuer Schein gilt erst ab Ausstellungsdatum. Angle mit dem alten Schein, bis der neue da ist.
Weiterführende Ratgeber
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen Angelschein bei Umzug umschreiben?
Nein! Dein Fischereischein gilt bundesweit bis zum Ablauf. Umschreiben ist freiwillig, aber sinnvoll, wenn dein Schein bald abläuft — dann verlängerst du direkt am neuen Ort.
Wird meine Fischerprüfung anerkannt?
Ja! Die Fischerprüfung wird in allen 16 Bundesländern gegenseitig anerkannt. Du musst die Prüfung NICHT nochmal machen. In einzelnen Bundesländern (z.B. Hessen, Rheinland-Pfalz) kann ein Nachweis über mindestens 30–35 Stunden Pflichtlehrgang verlangt werden.
Was kostet das Umschreiben?
€10–€30 Verwaltungsgebühr. Dazu ggf. Passfoto (€5–10). Günstiger als ein komplett neuer Schein.
Ändert sich die Gültigkeit?
Ja — der neue Schein hat die Gültigkeitsdauer des NEUEN Bundeslandes. In Brandenburg bekommst du z.B. einen lebenslangen Schein (€24), auch wenn du vorher einen 5-Jahres-Schein hattest.
Was ist mit meiner Fischereiabgabe?
Die Fischereiabgabe wird in den meisten Bundesländern separat erhoben. Nach einem Umzug musst du die Abgabe im neuen Bundesland zahlen. Eine bereits bezahlte Abgabe im alten Bundesland wird nicht erstattet.
Brauche ich mein Prüfungszeugnis?
In 5 Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen) wird zusätzlich zum alten Fischereischein das Prüfungszeugnis verlangt. Halte es daher immer griffbereit.
Kann ich den Fischereischein vor dem Umzug noch ausstellen lassen?
Ja — wenn du die Prüfung bestanden hast, aber noch keinen Schein beantragt hast, lass ihn am besten vor dem Umzug am alten Wohnort ausstellen. So hast du ein gültiges Dokument zum Umschreiben.